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Festgeld - Kündigung

Eine Festgeldanlage kann im Regelfall nicht vor Ablauf des Vertragszeitraumes gekündigt werden. Wird dem Kunden ein Kündigungsrecht eingeräumt, bezahlt er dies fast immer mit sogenannten Vorschusszinsen, die oftmals derart hoch angesetzt sind, dass eine Kündigung für den Anleger nur bei gravierenden Liquiditätsengpässen sinnvoll ist. Nach Ablauf des Anlagezeitraums, der im Regelfall 1-5 Jahre, in Ausnahmefällen aber auch 10 Jahre betragen kann, hat der Kunde die Wahl zwischen drei Alternativen. Er kann kündigen, das Festgeld als Sichteinlage weiterführen, was de facto einem Sparbuch gleichkommt, oder eine Prolongation in Anspruch nehmen. In letzterem Fall bekommt er in der Regel den aktuellen Zinssatz geboten, nicht etwa den bisher im Vertrag vereinbarten Zins. Es lohnt sich also stets, nach Ablauf des Vertrages zunächst die Konditionen am Markt zu vergleichen.

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