Festgeld - Kündigung
Eine
Festgeldanlage kann im Regelfall nicht vor Ablauf des Vertragszeitraumes
gekündigt werden. Wird dem Kunden ein Kündigungsrecht eingeräumt, bezahlt er
dies fast immer mit sogenannten Vorschusszinsen, die oftmals derart hoch
angesetzt sind, dass eine Kündigung für den Anleger nur bei gravierenden
Liquiditätsengpässen sinnvoll ist. Nach Ablauf des Anlagezeitraums, der im
Regelfall 1-5 Jahre, in Ausnahmefällen aber auch 10 Jahre betragen kann, hat
der Kunde die Wahl zwischen drei Alternativen. Er kann kündigen, das Festgeld als Sichteinlage weiterführen, was
de facto einem Sparbuch gleichkommt, oder eine Prolongation in Anspruch nehmen.
In letzterem Fall bekommt er in der Regel den aktuellen Zinssatz geboten, nicht
etwa den bisher im Vertrag vereinbarten Zins. Es lohnt sich also stets, nach
Ablauf des Vertrages zunächst die Konditionen am Markt zu vergleichen.